Bebauungsplan „Alter Ortskern“: Offenlagebeschlusses sowie Beteiligung

Bebauungsplan Alter Ortskern nach § 13 BauGB

Bekanntgabe des Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§§ 3 u 4 BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.05.2023 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Alter Ortskern“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bebauungsplan wird als „einfacher Bebauungsplan“ aufgestellt, er umfasst nicht alle Festsetzungen für einen „qualifizierten Bebauungsplan“ gem. § 30 BauGB.

Bauvorhaben sind somit grundsätzlich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beantragen und beurteilen.

Sofern der Bebauungsplan oder die dazu erlassenen Örtlichen Bauvorschriften konkrete Regelungen trifft, sind diese maßgeblich.

Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.

Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.

Bebauungsplan „Alter Ortskern“

Die Planzeichnung wird verkleinert (d.h. nicht maßstabgetreu) dargestellt und dient der Orientierung.

Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) als Entwurf können ab Freitag, 30.06.2023 bis einschließlich Dienstag, 15.08.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.

Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8.30 – 12.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 – 13.00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 14.00 – 17.30 Uhr. Sowie nach Terminvereinbarung in den Service-Zeiten Mo, Mi, Do 14.00 – 16.00 Uhr und Fr. 7.00 – 8.30 Uhr.

Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://dossenheim.de/leben-und-wohnen/bebauungsplaene/) Startseite-Leben&Wohnen-Bebauungspläne zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist zur Niederschrift abgegeben oder schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an joerg.ullrich@dossenheim.de oder kerstin.schmidt@dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.

Dossenheim, den 15.06.2023

David Faulhaber
Bürgermeister