Öffentliche Bekanntmachung: Änderung Gebietskulisse des Schonwalds „Ölberg“
Öffentliche Bekanntmachung
Die Körperschaftforstdirektion Freiburg (Regierungspräsidium) als zuständige höhere Forstbehörde beabsichtigt eine Änderung der Gebietskulisse des Schonwalds „Ölberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Dossenheim, Gemarkung Dossenheim, Rhein-Neckar-Kreis, Regierungsbezirk Karlsruhe durch Erlass einer Änderungsverordnung. Der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörige Karte und die Begründung liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit von
Montag, 25. September 2023 bis einschließlich Dienstag, 24. Oktober 2023
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Regierungspräsidium Freiburg, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg, 9. OG, Raum 901 während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 9:00 – 15:30 Uhr und Freitag 9:00 – 12:00 Uhr) in Papierform aus.
Zusätzlich liegen der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörige Karte und die Begründung in der Zeit von
Montag, 25. September 2023 bis einschließlich Dienstag, 24. Oktober 2023
bei den folgenden Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann in Papierform aus:
Behörde | Ort | Zeit |
Gemeinde Dossenheim | Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, EG, im hinteren Foyer, vor den Zimmern 110-111. | Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Untere Forstbehörde/Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis | Langenbachweg 9 69151 Neckargemünd Raum 208 |
Mo, Di, Do, Fr 07:30 – 12:00 Uhr Mi 07:30 – 17:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich |
Ergänzend können die Unterlagen während der genannten Auslegungsfrist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/
eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Körperschaftsforstdirektion Freiburg oder der unteren Forstbehörde Rhein-Neckar-Kreis vorgebracht werden.