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Öffentliche Bekanntmachung: Änderung Gebietskulisse des Schonwalds „Ölberg“

Öffentliche Bekanntmachung

Die Körperschaftforstdirektion Freiburg (Regierungspräsidium) als zuständige höhere Forstbehörde beabsichtigt eine Änderung der Gebietskulisse des Schonwalds „Ölberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Dossenheim, Gemarkung Dossenheim, Rhein-Neckar-Kreis, Regierungsbezirk Karlsruhe durch Erlass einer Änderungsverordnung. Der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörige Karte und die Begründung liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit von

Montag, 25. September 2023 bis einschließlich Dienstag, 24. Oktober 2023

zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Regierungspräsidium Freiburg, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg, 9. OG, Raum 901 während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 9:00 – 15:30 Uhr und Freitag 9:00 – 12:00 Uhr) in Papierform aus.

Zusätzlich liegen der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörige Karte und die Begründung in der Zeit von

Montag, 25. September 2023 bis einschließlich Dienstag, 24. Oktober 2023

bei den folgenden Stellen zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann in Papierform aus:

 

Behörde Ort Zeit
Gemeinde Dossenheim Rathaus, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, EG, im hinteren Foyer, vor den Zimmern 110-111. Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Untere Forstbehörde/Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis Langenbachweg 9
69151 Neckargemünd
Raum 208
Mo, Di, Do, Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Mi 07:30 – 17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich

Ergänzend können die Unterlagen während der genannten Auslegungsfrist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Körperschaftsforstdirektion Freiburg oder der unteren Forstbehörde Rhein-Neckar-Kreis vorgebracht werden.