Bauarbeiten auf Grundstück Lorscher Weg 24
Für die Bebauung des Grundstücks mit Wohnungen und Doppelhäusern wird derzeit ein Bebauungsplan entwickelt. Durch Schaffung neuen Wohnraums im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung wird die Beanspruchung ökologisch wertvoller Flächen von Ortsrandlagen vermieden.
Das Bauvorhaben wurde in der öffentlichen Ausschusssitzung vom 21.09.2023 vorgestellt. Dabei wurde beschlossen, das Wohnbauprojekt weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Artenschutzes müssen außerhalb der Vegetationszeit – also in der Zeit von Oktober bis Ende Februar – der Grünschnitt, die Grundstücksräumung und der Gebäudeabriss erfolgen.
Zur Vorbereitung wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt und das vorliegende Artenschutzgutachten erstellt, auf dessen Grundlage von den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden. Auch wurden die Maßnahmen im Vorfeld mit der Gemeinde Dossenheim sowie dem Landratsamt Rhein-Neckar abgestimmt.
Nach den Auflagen des Gutachtens sind die vorhandenen Nistplätze der Haussperlinge im Bereich des Bestandsgebäudes durch das Aufstellen von künstlichen Nisthilfen in ausreichender Anzahl auszugleichen.
Entsprechende künstliche Nisthilfen werden vor dem Beginn der anstehenden bauvorbereitenden Maßnahmen aufgestellt und bis zum Abschluss der Baumaßnahmen erhalten.
Die Grünschnittarbeiten und die Arbeiten für die Nisthilfen werden Anfang der kommenden Kalenderwoche 8 begonnen und gemäß den artenschutzrechtlichen Vorgaben, bis zum Beginn der Vegetationsperiode am 01.03.2024 abgeschlossen sein. Auch die Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude werden ebenfalls noch im Februar begonnen und eine Dauer von ca. vier Wochen in Anspruch nehmen, so dass die vorbereitenden Arbeiten bis spätestens Ende April abgeschlossen sein werden. Die Neubauarbeiten werden voraussichtlich im November 2024 beginnen können.
Durch die Arbeiten kann es für die Anwohner zu Beeinträchtigungen in Form von Lärm- und Staubbelastungen kommen. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.