Erforderliche Unterlagen:
Wer darf für welche Veranstaltungen künftig plakatieren?
Der Antrag kann nur vom Veranstalter oder von einem von ihm bevollmächtigten Dienstleister gestellt werden. Antragsteller und Benutzer im Sinne dieser Satzung ist der Veranstalter, auch wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt.
Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten: Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Veranstaltungsort, Art der Veranstaltungen, Name und Anschrift des Veranstalters sowie ggf. Name und Anschrift des Bevollmächtigten.
Es werden nur Erlaubnisse für Plakatierungen von Veranstaltungen erteilt, die im Gemeindegebiet Dossenheim oder in kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises stattfinden:
Veranstaltungen aus den Bereichen:
- a) Politik, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Musik, Gesundheit, Sport, Brauchtumspflege, Förderung des Einzelhandelsstandort Dossenheim, Gemeinde- oder Ortsteilbezug
- b) Veranstaltungen von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
Nicht dazu gehören Verkaufsveranstaltungen, Firmenjubiläen und Veranstaltungen, die allgemein der eigenen Imagewerbung dienen. Dies gilt auch dann, wenn darin Veranstaltungen aus den o.g. Bereichen integriert sind, diese aber nur einen untergeordneten Charakter haben.
Politische Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaturen dürfen im Rahmen des Wahlkampfes und für Veranstaltungen anlässlich von gesetzlichen Wahlen und Abstimmungen werben.
Nicht zulässig ist die Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze, sowie weiterer Rechtsvorschriften verstoßen.
Ausnahmen:
Ausnahmsweise ist die Werbung anlässlich bedeutender Veranstaltungen in der Metropolregion Rhein-Neckar erlaubnisfähig, wenn die Veranstaltung geeignet ist, die Region als Kultur- und Sportstandort nachhaltig zu stärken.
Umfang: 5 Plakate in der Plakatgröße maximal DIN A1, für 2 Wochen
Antragsvoraussetzung: Email-Antragstellung beim Bürgerbüro (Eingangsdokumentation). Der Antrag kann frühestens vier Wochen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Für Volksfeste, Weihnachtsmarkt, Veranstaltungen die geeignet sind, die Gemeinde Dossenheim als Kulturstandort nachhaltig zu stärken oder zur Förderung des Einzelhandelsstandort Dossenheim, darf bereits bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung plakatiert werden. Liegen für einen Nutzungszeitraum mehr als 10 Anträge vor, so geht grundsätzlich der zeitlich früher gestellte Antrag vor.
Gebühren: € 35,06 inkl. Verwaltungsgebühr (€ 9,50)
Sanktion bei Plakatierung ohne Genehmigung: Für die Entfernung von 1-5 Plakaten wird eine Gebühr von 69,50 € und für 6 und mehr Plakate 139 € zzgl. einer aufwandsbezogenen Verwaltungsgebühr erhoben.
Ablehnungsgründe: Der Antrag wird abgelehnt, wenn bereits zu viele Nutzungserlaubnisse für das Anbringen von Plakaten vorliegen. Wenn in den letzten drei Monaten vor Antragstellung gegen seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Entfernung der Plakate nach Ablauf der Nutzungszeit verstoßen hat oder der Antragsteller ohne Erlaubnis im Gemeindegebiet auf öffentlicher Fläche plakatiert hat
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