Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Ortskern“ und Erlass einer Änderungssperre

Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2020 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Alter Ortskern“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan räumlicher Geltungsbereich „Alter Ortskern“ vom 11.02.2020 zu entnehmen. In gleicher Sitzung wurde zur Sicherung der künftigen Planung gemäß §§ 14 bis 17 BauGB eine Veränderungssperre für den deckungsgleichen Geltungsbereich erlassen.

Der nördliche Bereich ist durch die angrenzenden Bebauungspläne eingefasst, um die Lücke des nichtverplanten Bereiches zu schließen. Im Wesentlichen verläuft die Grenze entlang dem Mühlbach, der Bachstraße, der Kirchstraße, südlicher Teil der Hauptstraße, der Rathausstraße, der hinteren Grundstücksgrenzen der Bebauung Im Reigart, die Grundstücke entlang der Schriesheimer Straße bis Höhe Gassenweg, der Schauenburgstraße, dem Steinbruchweg sowie dem Kirchenberg. Alle innerhalb dieses Bereiches liegenden Grundstücke werden vom Bebauungsplangebiet erfasst. Die Grenze des Bebauungsplans ist dem Lageplan vom 11.02.2020 zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der städtebaulichen Ziele geschaffen werden.

Dossenheim, den 12.02.2020
Gemeinde Dossenheim
Fachbereich 2, Planung u. Technik

 

Weitere Informationen:

Abgrenzungsplan v. 11.02.2020,
Satzung Veränderungssperre v. 12.02.2020