Bebauungsplan Gewerbegebieterweiterung Süd liegt aus

Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2015 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich nördlich des Gewerbegebiets Süd zwischen der L 531 und dem Mühlbach/Humpelsgraben im Westen und dem Ortsrand an der Konrad-Adenauer-Straße im Osten den Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Süd“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.08.2015 ortsüblich bekannt gemacht.

In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.07.2015 und einer ersten Anpassung des Geltungsbereichs mit Beschluss vom 25.10.2016 (bekanntgemacht am 18.11.2016) hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2019 eine weitere Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Gewerbegebietserweiterung Süd“ beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich hat aktuell eine Größe von ca. 7,96 ha und beinhaltet folgende Grundstücksparzellen auf der Gemarkung Dossenheim (siehe Lageplan):

Gewann „Weidenlach“ Flst.-Nr. 8370 (L 531 teilweise für die Anbindung), 8398 (nur für Ausgleichsmaßnahmen), 8409 (Flurweg teilweise),

Gewann „Brühl“ Flst.-Nr. 8411 (Bachgrundstück teilweise für Querung), 8422 (Flurweg teilweise), 7706, 7707, 7708, 7709, 7710, 7711, 7712, 7713,

Gewann „Neunviertel“ Flst.-Nr. 7717 (Flurweg teilweise), 7727, 7728, 7728/1, 7728/2, 7729, 7730, 7731, 7732, 7733, 8367, 8368,

Gewann „Spitzäcker“ Flst.-Nr. 7758 (Flurweg teilweise), 7765, 7765/1, 7766, 7766/1, 7767, 7768, 7769, 7770, 7771, 7772, 7773, 7774.

Als externe Ausgleichsfläche im Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB kommen im Osten der Gemarkung noch zwei Waldflächen im Gemeindewald von Dossenheim mit 3,1 ha bzw. 4,4 ha hinzu.

Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) als Vorentwurf sowie die erforderlichen Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Verkehrliche Untersuchung, Prüfung der schalltechnischen Belange, Geotechnischer Bericht und Ingenieurgeologisches Gutachten sowie die Kampfmittelvorerkundung) und festsetzungsrelevante DIN Vorschriften können

vom 19.10.2020 bis einschließlich 23.11.2020

während der Öffnungszeiten

im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1,

im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111)

von jedermann eingesehen werden.

Öffnungszeiten sind Corona bedingt

Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr,

zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr.

Weitere Informationen: https://dossenheim.de/umwelt-und-wirtschaft/bebauungsplaene/