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Erläuterungen zur geänderten Corona-Verordnung

Die Entwicklung der Corona-Pandemie macht es derzeit möglich, die bisher verfügten Einschränkungen schrittweise wieder zu lockern. So sind seit kurzem wieder Frisöre und Ladengeschäfte geöffnet, Spielplätze sind unter Beachtung bestimmter Auflagen wieder nutzbar. Auch Freiluftsportanlagen dürfen für den vereinsinternen Trainings- und Übungsbetrieb wieder betrieben werden, Gaststätten dürfen in eingeschränktem Maße wieder öffnen. Kindergärten und Schulen werden schrittweise ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Bestimmungen für Gottesdienste und Bestattungen wurden gelockert.

Sollte die Entwicklung weiterhin positiv sein, können wir mit weiteren Lockerungen rechnen. Dies haben wir zum Großteil selbst in der Hand. Daher unser Appell an alle – beachten Sie weiterhin die Kontaktbeschränkungen. Derzeit ist lediglich gestattet, dass man sich im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts aufhalten darf. Zu anderen Personen im öffentlichen Raum ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Außerhalb des öffentlichen Raums sind weiterhin Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Ausgenommen sind hier Veranstaltungen und Ansammlungen, wenn deren teilnehmenden Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister oder deren Kinder sind oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören sowie deren Ehegatten, Lebenspartner/innen oder Partner/innen; hinzukommen dürfen Personen aus einem weiteren Haushalt.

Beachten Sie bitte außerdem, dass Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen sowie in Flughafengebäuden und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Weiterhin geschlossen sind öffentliche Einrichtungen wie z. B. Kultureinrichtungen jeglicher Art, Kinos, Volkshochschulen, Schwimm- und Hallenbäder, Saunen, Sporthallen, Bolzplätze u. a.

Ferner hat die Gemeinde in Absprache mit dem Heimatverein beschlossen, dass das Heimatmuseum bis auf Weiteres geschlossen bleibt. Die räumlichen Verhältnisse sind dort so beengt, dass eine Öffnung nicht in Einklang mit den bestehenden Abstandregeln zu bringen ist.

Ausführliche und immer aktuelle Infos zum Thema Corona erhalten Sie auf unserer Homepage www.dossenheim.de/corona/

Auf der Serviceseite des Landes im Internet erhalten Sie in einem FAQ-Bereich Antworten auf zahlreiche Fragen um das Thema Corona.

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