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Änderung der Corona-Verordnung tritt in Kraft

Neunte Änderungsverordnung zur 5. CoronaVO

Die Änderung der CoronaVO wurde am Sonntag,  28. Februar 2021, beschlossen und notverkündet. Zusätzlich zur Öffnung der Friseurbetriebe treten folgende Änderungen zum 1. März 2021 in Kraft:

    • § 1 b Abs. 1 Nr. 9: Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung ist wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.
    • § 1 d Abs. 2 Nr. 11:  Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.
    • § 3 Abs. 2 Nr. 8: Die Befreiung von der Maskenpflicht bei Gremiensitzungen und anderen Veranstaltungen gem. § 10 Abs. 4 gilt nicht für Besucher.

Lesen Sie hier die vollständige Verordnung: Corona-Verordnung.