Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft
Die Landesregierung hat die neunte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet. Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet.
Der Allgemeine Teil umfasst folgende Regelungen:
- § 1 Ziel, Inzidenzstufen, Verfahren
Das bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs. 2 vier Inzidenzstufen:
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- Inzidenzstufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von höchstens 10.
- Inzidenzstufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert über 10 und höchstens 35.
- Inzidenzstufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 35 und höchstens 10
- Inzidenzstufe 4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 50.
- Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli 2021.