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Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft

Die Landesregierung hat die neunte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet. Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet.

Der Allgemeine Teil umfasst folgende Regelungen:

  • § 1 Ziel, Inzidenzstufen, Verfahren

Das bisherige System der Öffnungsstufen entfällt. Neu eingeführt werden in § 1 Abs. 2 vier Inzidenzstufen:

    • Inzidenzstufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von höchstens 10.
    • Inzidenzstufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert über 10 und höchstens 35.
    • Inzidenzstufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 35 und höchstens 10
    • Inzidenzstufe 4: Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis erreicht einen Wert von über 50.
  • Die Verordnung tritt am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft und gilt bis 26. Juli 2021.

Corona-Verordnung

Übersicht Corona-Verordnung

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