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Inzidenzstufe 1 in Kraft / Keine Nachweispflicht im Hallenbad mehr

Im Rhein-Neckar-Kreis und in der Gemeinde Dossenheim können die Erleichterungen, die die neue Inzidenzstufe 1 ermöglicht, bereits mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ab Montag, 28. Juni, umgesetzt werden
Die 7-Tage-Inzidenzen befinden sich in den meisten baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen mittlerweile im einstelligen Bereich. Durch die Einführung einer neuen Inzidenzstufe innerhalb der Corona-Verordnung des Landes BadenWürttemberg sorgt ein Wert von 10,0 oder niedriger nun für weitere Lockerungen.

Für Dossenheim bedeutet dies, dass für den Besuch des Hallenbads die 3Gs wegfallen. Ab sofort benötigt man keinen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis mehr.

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung komplett überarbeitet. „Eine entscheidende Neuerung ist neben der Einführung der neuen Inzidenzgrenze 10 die Tatsache, dass sowohl für Lockerungen als auch für Verschärfungen gilt, dass der jeweilige Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter- oder überschritten sein muss“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des RheinNeckar-Kreises, Doreen Kuss.
Gemäß § 1 Abs. 3 CoronaVO hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert in einem Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen und deren Rechtsfolgen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung. Eine weitere Neuerung im Vergleich zur bisherigen Corona-Verordnung ist übrigens die Tatsache, dass nun wieder die vom Landesgesundheitsamt (LGA) veröffentlichten Zahlen maßgeblich für die Inzidenzstufen sind. Das LGA veröffentlicht seinen täglichen Lagebericht meist am frühen Abend.